JUREX

Das juristische Expertensystem JUREX ermöglicht dem Juristen, im Dialog mit einem Laptop weltweit erstmalig eine exakte und schnelle Lösung rechtlicher Fälle aus dem deutschen Recht und dem Recht aller Nationen, deren Recht mit dem ASCII-Code darstellbar ist. JUREX ist in der Programmiersprache PASCAL geschrieben, hat einen Umfang von nur 740 Kilobytes und ist in allen Versionen des WINDOWS-Betriebssystems ablauffähig.

Der Grund, warum die ohne Mitwirkung eines Computers stattfindende Falllösung, und auch Legal Tech und neuronale Netze das nicht können, ergibt sich aus ihrem Rückgriff allein auf die rein verbale Darstellung der Rechtssätze. Diese ist ihrem Wesen nach ungenau.

JUREX geht dagegen davon aus, dass ein Rechtssatz ein abstraktes Gebilde ist, auf das vom verbalen Gesetzestext aus zurückgeschlossen wird und das aus der mathematischen Verknüpfung einer Rechtsfolge mit ihren Tatbestandsvoraussetzungen besteht. Allein mit Hilfe dieser Verknüpfung, einer in Boolscher und/oder sonstiger Algebra ausgedrückten mathematischen Formel und den Angaben des Benutzers zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen kann mit Hilfe des Computers exakt auf die Rechtsfolge geschlossen werden. Nur so wird aus der Kunstlehre Jurisprudenz eine exakte Rechtswissenschaft.

Im Übrigen wird ein im Gesetzgebungsverfahren tätiger Jurist durch JUREX erstmals befähigt, seinen Entwurf mit Computerunterstützung weitaus genauer zu testen als der heute noch auf den Schreibtischtest angewiesene Gesetzgebungsjurist es vermag.

Die komplexen Einzelheiten können Sie In der Abhandlung "Zur Methodenlehre der Rechtswissenschaft " (gut 10 Seiten) nachlesen, indem Sie klicken auf Zur Methodenlehre der Rechtswissenschaft index.htm

Der Verfasser hat JUREX mit Unterstützung der Rechtsinformatiker Herbert Fiedler (Uni Bonn), Thomas Gordon (Birlinghoven, Berlin), Dieter Suhr (Uni Augsburg) und Maximilian Herberger (Uni Saarbrücken) entwickelt. Im Jahre 2005 wurde ihm auf Grund der Vorführungen der Frühform des Programmes vor dem Deutschen EDV-Gerichtstages der hoch dotierte Dieter Meurer Förderpreis des Deutschen EDV-Gerichtstage und der iuris GmbH überreicht. Thomas Gordon hat die damalige Frühform des JUREX schon damals als eines der beiden weltbesten Expertensysteme angesehen.

Die deutschen juristischen Verlage haben aufgrund einer dem Verfasser bekannt gewordenen geheimen Absprache die Existenz des JUREX-Programmes seit 2005 konsequent verschwiegen. Sie hatten und haben Angst, dass durch JUREX der Vertrieb ihrer Bücher und Datenbanken beeinträchtigt würde. Sie glauben auch, auf das von Dr. Hans Beck so bezeichnete "Arkanwissen" von betuchten Großkanzleien Rücksicht nehmen zu sollen. Als gut zahlende Kunden juristischer Datenbanken versprechen sich diese eine Überlegenheit vor Gericht gegenüber Prozessgegnern, die sich den Zugang zu juristischen Datenbanken nicht leisten können.

Der Verfasser glaubt nicht, dass ein so motiviertes Vorgehen rechtlich zulässig ist. Durch den Rückgriff auf umfangreiche Bücher oder Datenbanken mit vielen Millionen Dokumenten, laut C. H.Beck Verlag 56 Millionen Dokumenten, wird zudem die Rechtsanwendung kompliziert und langwierig.Sie beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und des Staates.

Dieser Klotz am Bein der Jurisprudenz ergibt sich aus drei Gründen:

- Die rein verbal formulierten Rechtsvorschriften sind in Deutschland oft zu umfangreich, um unter ihrer Beachtung wetttbewerbsfähiges Handeln zu ermöglichen.

- Sie erfordern, da sie oft nicht eindeutig formuliert sind, mühsame Auslegung und dadurch die Arbeit von Juristen in zu vielen Instanzen.

- Bis zum Zeitpunkt der höchstrichterlichen Entscheidung über eine Rechtsfrage, die wirtschaftliche Bedeutung hat, ist oft auch die Entscheidung über eine künftig sinnvolle wirtschaftliche Tätigkeit nicht möglich.

Als Ausweg empfiehlt es sich, die künftig sinnvollen Wege zur Ermittlung des Rechts, also den verbalen Weg der Rechtsfindung einschließlich der neuronalen Netze und des JUREX unter staatlicher Kontrolle, genau auszutesten und dann zu entscheiden, welches dieser Verfahren oder welche Kombination dieser Verfahren zur besten Form der Rechtsfindung führen kann. Der Verfasser geht davon aus, dass JUREX am Besten geeignet ist.

Der Verfasser hat dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die oben genannten Vorschläge unterbreitet, aber noch keine Stellungnahme erhalten. Sicher sollten sich ausser diesen Ministerien auch Wirtschaftsführer, Informatiker und Juristen damit auseinandersetzen und sich rühren: Sie tragen den Schaden, wenn staatlicherseits nichts geschieht.

Zu einer solchen Auseinandersetzung bietet sich die folgende Gelegenheit:

Der Verfasser hat mit JUREX eine aktuelle Arbeitsrechtsdokumentation im Umfang von 38 Millionen Zeichen erstellt, die Sie in die Lage versetzt, einen Vergleich mit den Hilfsmitteln der verbalen Jurisprudenz durchzuführen. Sollten Sie nach Lektüre der Abhandlung über die Methoden der Rechtswissenschaft weiteres Interesse an JUREX haben, würde der Verfasser Ihnen das JUREX-Benutzerhandbuch, das JUREX-Pragramm und die damit verarbeitbaren Dateien über Rechtssätze z. B. auf Stick zur Verfügung stellen. Auf Verabrechung wäre er auch zur Vorführung des JUREX bereit. Unentgeltlich sind diese Leistungen und für alle künftigen JUREX-Benutzer die dauernde Benutzung von JUREX-Programm und dokumentiertem Recht.

Ministerialrat a. D. Uwe Hartleb, Franz-Eisele-Allee 2, 82340 Feldafing

uwe-hartleb@t-online.de

Tel. 0851/99 79 727