Das JUREX-Programm

Diese Lektüre wird Sie davon überzeugen, dass das Programm JUREX den Weg von unserer noch rein verbal geprägten Jurisprudenz zu einer exakten und bürgerfreundlichen Rechtswissenschaft eröffnet. JUREX ist in PASCAL geschrieben und hat einen Umfang von 740 Kilobytes. Es ist auf einem Laptop in allen Versionen des WINDOWS-Betriebssystems ablauffähig.

Der Jurist kann das Programm JUREX für drei Zwecke verwenden:

1. Der Jurist führt auf einem Laptop mit dem Programm und einer auf JUREX zugeschnittenen Dokumentation von Rechtssätzen einen Dialog als seinem juristischen Gesprächspartner. Er wird dadurch weltweit erstmalig befähigt, Rechtsfälle aus beliebigen Rechtsgebieten beliebiger Staaten exakt und schneller zu lösen als dies einem ohne Computerunterstützung arbeitenden Juristen möglich ist.

2. Der Spezialist eines Rechtsgebietes kann mit JUREX anzuwendende Rechtssätze in Dateien so dokumentieren, dass eine Falllösung zu 1. mit diesen Rechtssätzen möglich wird.

3. Der im Gesetzgebungsverfahren tätige Jurist wird erstmals befähigt, seinen Entwurf mit Computerunterstützung auf Fehlerfreiheeit weitaus genauer zu testen als der heute auf den Schreibtischtest angewiesene Gesetzgebungsjurist es vermag.

Das Programm JUREX ist eine Form juristischer Expertensysteme, die alle anderen Formen juristischer Expertensysteme, alle Anwendungsformen des Legal Tech und neuronale Netze, soweit es um eindeutige und schnelle Rechtsanwendung geht, deutlich übertrifft. Es ist aus um 1986 angestellten Überlegungen und mit Unterstützung der Rechtsinformatiker Herbert Fiedler (Uni Bonn), Thomas Gordon (Birlinghoven, Berlin), Dieter Suhr (Uni Augsburg), Maximilian Herberger (Uni Saarbrücken) entstanden. Im Jahre 2005 wurde dem Verfasser für eine Frühform des Programmes der hoch dotierte Dieter Meurer Förderpreis des Deutschen EDV-Gerichtstages und der iuris-GmbH verliehen. Schon damals bezeichnete der auf juristische Expertensysteme spezialisierte Professor Gordon JUREX als eines der beiden weltbesten juristischen Expertensysteme.

Die Gründe für die aktuelle Bedeutung des JUREX-Programmes beruhen auf zwei Umständen:

Das Recht leidet seit seinen Anfängen an der Ungenauigkeit der rein verbalen Darstellungsform seiner Rechtssätze in Büchern und Datenbanken. Deshalb sind 53 Prozent der Richter und Staatsanwälte zu dem Eingeständnis bereit, dass ihre Entscheidungen bei gleichem Sachverhalt deutlich voneinander abweichen können. Unter anderem deshalb meinen 78 Prozent, dass es zu lange dauert, bis sie zu einer Entscheidung gelangen. Damit ist nicht gemeint, dass die Fehler mangelnder Exaktheit und Entscheidungsgeschwindigkeit allein bei den Richtern lägen. Richter sind ebenso wie jeder Jurist oder Bürger einer ungenauen Gesetzgebung ausgeliefert, die unvermeidbar zu diesen Folgen führt.

Man hat zur Abhilfe verschiedenste Auslegungsmethoden entwickelt. Die Auslegungsmethoden stellen aber nicht zufrieden, weil sie nicht zwingend jeden Juristen zu dem gleichen Ergebnis führen. Heute herrscht dagegen hinsichtich vieler Rechtssätze Meinungsvielfalt. Man erkennt dies daran, dass Aufsätze in juristischen Zeitschriften sich vor allem mit Meinungsverschiedenheiten befassen. Die Hilflosigkeit gegenüber der rein verbalen Rechtsfindung beschränkt sich nicht auf Deutschland. In den USA gibt man offen zu, dass mit rein verbalen Formulierungen in den Gesetzen keine Rechtssicherheit zu schaffen ist. Einen Ausweg wissen auch die amerikanischen Juristen nicht (vgl. Liza Mattutat, Das Problem der Unbestimmtheit des Rechts, Kritische Justiz 2016, S. 496, 498).

Für JUREX wurde dieser Ausweg wurde gefunden, indem der Begriff des Rechtssatzes unter Eingliederung der Mathematik in seine Definition erstmals eindeutig definiert wird und die Beziehung der Rechtssätze zu einander ebenso eindeutig bestimmt wird.

Bisher gehen die deutschen Juristen davon aus, dass der Rechtssatz nur aus Rechtsfolge und Tatbestand bestehe und mit dem verbalen Gesetzestext identisch sei (so Karl Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 1999, S. 232, 234; Olaf Muthorst, betamdsmerkmalel,aöe dass ein Rechtssatz immer mehrere Tatbetandsmerkmale umfasst. Die JUREX zugrunde liegende Definition lautet deshalb: Der Rechtssatz ist ein abstraktes Gebilde, das aus Rechtsfolge, den Tatbestandsmerkmalen und deren genauer mathematischer Verknüpfung besteht. Der Tatbestand einer Rechtsvorschrift enthält nun einmal mehrere Tatbestandsmerkmale und diese stehen logisch zwingend in einem bestimmten Verhältnis der Boolschen Algebra oder der Arithmetik oder des Vergleichs zueinander. Man kann den Rechtssatz also rein verbal und deshalb oft ungenau , z. B. durch einen Gesetzestext ausdrücken. Man kann ihn aber auch exakt an Hand der oben angegebenen Merkmale beschreiben und erhält so ein mathematisch genaues Ergebnis. Das ist mit JUREX in vielen tausend Fällen erfolgreich erprobt worden. Durch diese abweichende Sichtweise und das darauf aufbauende Verfahren der Digitalisierung zur Interpretation des Rechtssatzes wird eine exakte und schnellere Lösung rechtlicher Fälle möglich.

Die Berechnung des Ergebnisses eines Rechtssatzes ist ein hochkomplexer Vorgang, weil die Verknüpfung in Tausenden von je nach Rechtssatz verschiedenen Varianten auftreten kann. Ihre Berechnung durchläuft drei Phasen: - die Umformung der möglicherweise mit Klammern versehenen Infix-Notation in eine Postfix-Notation nach dem Verfahren des polnischen Mathematikers Jan Lukasiewicz

- die Trennung der Verarbeitung von Obentscheidungen von Betragsentscheidungen - die Interpretation der so entstehenden Teile , die wie eine eigene Programmiersprache fungieren, zu einem Ergebnis.

Die fehlerfreie Berücksichtigung dieser Vielfalt hat Jahre an Programmierarbeit gekostet. Die Berechnung wird je Rechtssatz aber in Bruchteilen von Sekunden vollzogen. Das Ergebnis ist bei jedem Rechtssatz durch Nachrechnen kontrollierbar.

Das hat folgende Konsequenzen: Aus der rein verbalen Jurisprudenz, einer ungenauen Kunstlehre (vgl. JZ: "Artibus ingenuis") wird eine exakte Rechtswissenschaft. Die exakte Beschreibung des Rechtssatzes an Hand der Rechtsfolge, der Tatbestandsmerkmale und deren mathematischer Verknüpfung beseitigt alle Auslegungsprobleme. Es ist im Regelfall nicht mehr der Beurteilung des Rechtsanwenders überlassen, wie er einen rein verbalen Text eines Rechtssatzes auslegt. Wenn die Darstellungsform des Rechtssatzes mit Rechtsfolge, Tatbestandsvoraussetungen und Verknüpfung feststeht, ist er auf einen ganz bestimmten Inhalt des Rechtssatzes festgelegt.

Diese Exaktheit hat freilich Grenzen. Mit JUREX werden zwar die wesentlichen Rechtssätze festgeschrieben. Auch JUREX zeigt aber durch das Einstreuen von Textdokumenten Detailbereiche auf, in denen dem Richter Raum für die Berücksichtigung nicht mehr mit Regeln erfassbarer Lebensvielfalt gelassen wird und gelassen werden muss (Beispiele: Treu und Glauben; Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen).

Wie der Aufbau der mathematischen Verknüpfung der Rechtssätze aussieht, sei hier nur kurz (im JUREX-Handbuch genau) dargestellt:

Bei einem Rechtssatz mit nur zwei Tatbestandsvoraussetzungen können die Tatbestandsvoraussetzungen unterschiedlich miteinander verknüpft sein, z. B.:

A und B als AUB

A oder B als AVB

A und nicht B als AUNB

nicht A und nicht B als NAUNB

Der gesamte Rechtssatz sieht im Beipiel des § 823 bs. 1 BGB wie folgt aus:

Rechtsfolge:

Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB ist entstanden

Verknüpfung:

AUBUCUDUEUFUGUNH

Voraussetzungen:

A Verletzung eines absoluten Rechts

B (des Anspruchstellers

C Durch ein Handeln des Anspruchsgegners

(Tun oder Unterlassen)

D Rechtswidrigkeit

(des Handelns des Anspruchgegners)

E Verschulden

(des Anspruchgegners)

F Schaden beim Anspruchsteller

G Ursachenzusammenhang zwischen A und F

H Anspruch durch Sondervorschrift ausgeschlossen

Zu einem Rechtssatz gibt es also zwei Ausdrucksformen: Die eben gezeigte genaue Ausdrucksform und eine möglicherweise ungenaue Ausdrucksform durch die verbale Ausdrucksweise im Gesetzestext.

Bei JUREX wird - soweit erforderlich - jedes Tatbestandsmerkmal eines übergeordneten Rechtssatzes durch einen untergeordneten Rechtssatz erläutert. Insoweit stimmt das Programm mit der Reinen Rechtslehre des österreichischen Rechtslehrers Hans Kelsen überein. Der Schritt vom übergeordneten Rechtssatz zu dem eines seiner Tatbestandsmerkmale erläuternden untergeordneten Rechtssatz erfolgt durch Aufsuchen von dessen Rechtsfolge im Wege der binären Suche blitzschnell. Ein konventionell arbeitender Jurist muss dagegen auswendig lernen oder zeitraubend in Kommentaren oder juristischen Datenbanken suchen, wo er den näher erläuternden Rechtssatz wohl finden mag. Diese Zeiteinsparungen des Rechners bedeuten nicht, dass der Entscheidungsprozess des den Rechner anwendenden Juristen in gleichem Maße beschlevorgt wird. An die Stelle des Selbstfinden-Müssens des Zwischenergebnisses in Büchern und Datenbanken tritt der Zeitaufwand für die kritische Prüfung des vom Rechner präsentierten Zwischenergebnisses. Die Dauer dieser Prüfung hängt entsheidend von Vorwissen und Intelligenz des Juristen ab. Der Rechner macht es dem Juristen jedoch leichter, auch auf Rechtsgebieten zu arbeiten, auf denen er nicht Spezialist ist: Sowohl die der Folgerung des Rechners zugrunde gelegte Rechtsauslegung als auch abweichende Meinungen sind in dem Dokument, das der Rechner jeweils bearbeitet, erklärt.

JUREX bietet weitere Merkmale, die seine Alleinstellung gegenüber den anderen etwa 120 juristischen Expertensystemen, den Programmen des Legal Tech,oder in neuronalen Netzen begründen:

Die mit Legal Tech oft gemeinte Berechnung von Endrechtsfolgen durch Programmierung hat ihre Berechtigung da, wo sie im Batchverfahren für große Gruppen von Personen erfolgt. Beispiele : Berechnung der Einkommensteuer oder der Sozialrente. Die historische Erfahrung zeigt aber, dass alle Gruppen von Einzelfällen, die das Batchprogramm bearbeitet, vorher auf seine Rechtsrichtigkeit und Angemessenheit von natürlichen Juristen aufwändig überprüft werden müssen.

Wo der Jurist beim Legal Tech den Rechtssatz formuliert und eine andere Person ihn als Programmierer in Code umsetzen muss, kommt es zudem häufig zu Missverständnissen zwischenn Jurist und Programmierer.

Für die Berechnung beliebiger Endrechtsfolgen im Einzelfall eignet sich Legal Tech schon deshalb nicht, weil für jedes Rechtgebiet ein gesondertes Programm geschrieben werden müsste. Die Handhabung einer Vielzahl solcher Programme würde den Anwender weit schwerer belasten als die Handhabung nur des JUREX-Programmes.

Die Erstellung solcher Programme durch Programmierung ist zudem weit aufwändiger als wenn der Jurist, ohne zu programmieren, für JUREX Dokumente erstellen kann.

Bei der Berechnung von Endrechtsfolgen durch Programmierung werden zudem die Ergebnisse der Zwischenschritte zur Falllösung in der Regel nicht mit ausgegeben und also nicht kontrollierbar gemacht (Black-Box Effekt). Eben die Kontrollierbarkeit der Zwischenschritte fordert aber der das Programm anwendende Jurist zu Recht. JUREX mach das Ergebnis jeden Zwischenschrittes sichtbar. JUREX macht das Ergebnis jedes Zwischenschrittes stets sichtbar.

Das neuronale Netz folgert durch Wortvergleich, also wie der heutige Jurist wortabhängig. Die verbale Darstellung bewegt sich außerhalb der durch die Mathematik gekennzeichneten exakten Wissenschaft. Das neuronale Netz kann also anders als JUREX nicht juristiscch exakt arbeiten. Der heutige Jurist bildet durch Auslegung des rein verbalen Gesetzestextes selbst Rechtssätze, die er dann auf den Fall anwendet. Das neuronale Netz wertet Erfahrungswissen über ähnliche Situationen aus, wobei die Berücksichtigung der Ähnlichkeit einer Auslegung entspricht. Als Hilfsmittel des Gesetzgebugsjuristen könnte das neuronale Netz künftig insofern dienen, als es in der Vergangenheit vorgekommene Fälle durch Auswerten von Presseberichten und juristischen Datenbanken auch des Auslandes umfassender erinnern und auswerten kann. Es bedarf jedoch des Judizes des Gesetzgebungsjuristen , ob er Vorschläge des neuronalen Netzes in seinen Gesetzentwurf übernimmt. Die Eindeutigkeit des Rechts würde verfehlt, wenn der jeweilige Richter Vorschläge des neuronalen Netzes auswerten würde.

Ein entscheidend wichtiger Vorteil des JUREX ist, dass in dem Programm keine in Programmcode transformierten Rechtssätze enthalten sind. Nur so kann aus der Unmenge der weltweit existierenden Rechtssätze beliebiges Recht von JUREX verarbeitet werden. Es werden in den Ordner, in dem auch das JUREX-Programm steht, jeweils Dokumentationen beliebiger Rechtsgebiete eingeschoben, und so kann jedes beliebige Rechtsgebiet von JUREX ausgewertet werden.

Die von JUREX verarbeiteten Rechtssätze können in jeder im ASCII-Code darstellbaren Sprache, also in vielen Weltsprachen dargestellt sein. Das ergibt sich daraus, dass JUREX nur die mathematische Verknüpfung zur Falllösung benötigt, also neben den Eingaben des Benutzers zu den Operanden der Verknüpfung (ABCD usw ) die Operatoren der Verknüpfung (z B. U UN V). Die Verknüpfung ist dadurch sprachunabhängig. Folglich braucht das Programm - anders als sein menschlicher Benutzer - die im Rechtssatz enthaltenen juristischen Begriffe nicht zu kennen, um richtig zu entscheiden. Diese sind als Operanden der mathematischen Verknüpfung ausgedrückt. Als Operanden sind sie nicht sprachabhängig. Folglich braucht das Programm - anders als sein Benutzer - die im Rechtssatz enthaltenen juristischen Begriffe nicht zu kennen, um die Rechtsfolge abzuleiten. JUREX ist deshalb in allen Sprachen verwendbar, die mit Zeichen des ASCII-Codes dargestellt werden können.

JUREX ermöglicht die Verarbeitung von Rechtssätzen zum Ob einer Rechtsfolge, zu deren Betrag und zum Datum des Eintritts der Rechtsfolge. Das können etliche juristische Expertensysteme nicht. Sie sind, da z. B. auch das Datum der Verjährung berechenbar sein muss, nicht allgemein verwendbar.

JUREX unterstützt den sinnvollen Ablauf der Falllösung wie folgt

- Am Anfang der Recherche wird dem Benutzer durch ein System von Registern ermöglicht, dejenigen Endrechtsfolgen zu finden, die er zur Falllösung benötigt. Das bietet die herkömmliche Jurisprudenz nicht.

- Ist mit JUREX jede Voraussetzung und Untervoraussetzung der Endrechtsfolge gefunden worden, muss zum jeweils übergeordneten Rechtssatz zurückverzweigt werden. Dieser komplexe Rückweg wird mit dem Expertensystem-Algorithmus der Informatik bewältigt. Der konventionell arbeitende Jurist hat dafür keine geeignete Methode. Er improvisiert.

- Hat JUREX das Ergebnis des Rechtssatzes gefunden, gibt es dem Benutzer die Möglichkeit, die Falllösung entweder im Urteilsstil oder im Gutachtenstil auszugeben. Bei der Ausgabe im Urteilsstil kann der Jurist, gestützt auf die ausgegebenen Rechtssätze mit den dazu gegebenen Antworten und unter Einfügung seiner Beweiswürdigung sein Urteil abdiktieren. Bei der Ausgabe im Gutachtenstil kann er seine bisherige Recherche in ihrem Ablauf vollständig archivieren und zu anderer Zeit auf den Bildschirm zurückrufen. Er kann eine begonnene Recherche nach dem Rückruf zu Ende führen. Er kann in dem bisherigen Dialog gemachte Fehler nachträglich korrigieren.

JUREX bietet ferner die Möglichkeit, wie in einer juristischen Datenbank mit Hilfe von Suchbegriffen entweder eine Endrechtsfolge zu suchen, auf Grund deren er einen Fall entscheiden will, oder auch alle Vorkommen eines Rechtsbegriffs in bis zu 25 Wissensbasen zu suchen. Der Vorteil gegenüber der juristischen Datenbank liegt darin, dass nur als richtig dokumentierten Rechtssätze bei der Suche berührt werden und nicht Entscheidungen , die einander widerprechen oder nicht auf ihre Richtigkeit geprüft wurden.

Zu 2: Die Dokumentation mit JUREX

Die Möglichkeit, mit JUREX für die Suche mit JUREX geeignetes Recht dokumentieren zu können, wurde in das Programm aus mehreren Gründen eingebaut:

Für die Dokumentation muss ohnehin auf viele Routinen zurückgegriffen werden, die auch für die Recherche mit JUREX gebraucht werden. Neben den Zweck, Rechtsgebiete für die Allgemeinheit zu dokumentieren, tritt oft das Bedürfnis, kleinere Gebiete zu dokumentieren, die nur das Interessengebiet weniger Juristen berühren, wie z. B. einen Tarifvertrag. Auch den Wissenschaftlern wird geholfen, die ihre Rechtsauffassung als übergangen ansehen und deren Überlegenheit für die betroffenen Fallgruppen mit JUREX eindeutig nachweisen können.

Die höhere Genauigkeit des JUREX gegenüber der bisherigen Rechtsdarstellung erfordert auch eine hohe Qualität der Dokumentation des Rechts. Sie sollte durch handschriftliche Aufzeichnung der Rechtssätze über Endrechtsfolgen über deren Unterrechtsfolgen und ergänzender Texte auf je einem DIN A4-Blatt je Rechtssatz vorbereitet werden. Erst dann sollte die Erfassung von Rechtssätzen mit dem Computer beginnen. Dem Erfassungsprogramm sind naturgemäß Prüfroutinen und Korrekturroutinen zugeordnet.

Nach der Dokumentation erfolgt die Anwendung eines weiteren Unterprogrammes, das die Kontrolle des dokumentierten Rechts in systematischen Übersichten ermöglicht, das Aufdecken von Lücken und Fehlern unterstützt und das spätere Ändern von Dokumenten über Rechtssätze durch Einfügen von Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen erleichtert. Die so geschaffene Systematik eines Rechtsgebietes schafft eine weit bessere Übersicht als die bisher übliche Zuordnung von Entscheidungen zu jeweils einem Paragraphen.

Ein anderes Unterprogramm ermöglicht,mehrere Wissensbasen zusammenzuführen oder häufig geänderte Wissensbasen platzsparend zu reorganisieren.

Zu 3: JUREX und Gesetzgebung

Die wegen ihrer ausschließlich verbalen Darstellung heute so ungenaue Gesetzgebung wird mit JUREX durch folgendes neue Verfahren unterstützt:

- Der zu prüfende Gesetzentwurf wird entsprechend der bisherigen Verfahrensweise der Gesetzgebungsjuristen zunächst rein verbal erfasst.

- Dieser rein verbal erfasste Entwurf wird anschließend von dessen Verfasser in ein nach JUREX-Konventionen maschinell verarbeitbares Modell aus Rechtssätzen umgesetzt.

- Mit diesem exakt gefassten Modell werden dann im gesamten Anwendungsbereich des Entwurfs Rechtssätze durchgespielt, die vom Verfasser selbst gebildet oder von Kollegen oder neuronalen Netzen zugetragen wurden. Diese Rechtsfälle werden typischerweise vom Modell nicht einwandfrei gelöst. Es treten Fehler und Lücken auf.

- Das JUREX-Modell wird deshalb solange verändert, bis keine Fehler und Lücken bei der Lösung der Rechtsfälle mehr auftreten. Wird dieser Vollkommenheitsgrad erreicht, ist der Gesetzentwurf fehlerfrei.

- Er wird in eine rein verbale Gesetzesfassung zurückübersetzt und nun dem parlamentrischen Teil des Gesetzgebungsverfahrens zugeführt.

- Spätere Auslegungsprobleme in gerichtlichen Verfahren können durch Rückgriff auf das exakt gefasste Gesetzesmodell in der mathematisierten Fassung geklärt werden.

Dies erinnert an die Verfahrensweise eines Ingenieurs: Er testet den Entwurf der Maschine als Modell aus, bevor die Maschine in Serie geht. Ein in Kraft getretenes Gesetz wirkt wie eine Maschine auf Rechtsbeziehungen ein. Ein Gesetzentwurf sollte deshalb wie eine Maschine als Modell mit JUREX ausgetestet werden, bevor das in Kraft getretene Gesetz nutzbringend oder als Schadensquelle auf die Menschheit losgelassen wird. Diese Anwendung des JUREX berücksichtigt, dass ein Jurist beim bloßen Schreibtischtest eines Gesetzentwurfs ähnlich einem Schachspieler nicht so viele Ebenen der Falllösung vorausdenken kann, wie der Computer.

Mit der Modellbildung könnte zugleich eine wesentliche Verringerung des Umfangs der gesetzlichen Bestimmungen erreicht werden: Während bisher die Rechtsprechung den Zusammenhang zwischen den auf verschiedene Gesetze verstreuten Regelungen durch Auslegung herstellen muss und dadurch jede dieser Regelungen mit Auslegung umgibt, würde es bei der Neukodifizierung eines Rechtsgebietes mit JUREX erreicht werden, dass viele der sich überschneidenden Gesetze in einem Gesetz vereint werden.

Die Verwendungsmöglichkeiten des JUREX

Für die unmittelbare Zukunft dürfte ein allmähliches Austesten des JUREX in Pilotprojekten sinnvoll sein.

Pilotprojekte könnten dazu dienen, auf besonders unübersichtlichen Rechtsgebieten (z. B. im Reiserecht) schneller zu Entscheidungen zu kommen.

Gerichte könnten JUREX benutzen

- um die Übereinstimmung des Lösungsvorschlags des Berichterstatters mit der dokumentierten Rechtsprechung des Senats zu überprüfen

- um die juristische Öffentlichkeit über die Rechtsprechung des Senats detailliert zu informieren

- um einem Novizen im Spruchkörper die schnelle Einarbeitung in das Spezialgebiet, für das der Spruchkörper zuständig ist, zu ermöglichen.

Pilotprojekte könnten Nichtjuristen, die in der öffentlichen Verwaltung, als Rechtspfleger oder Versicherungsangestellte über Rechtsfragen zu entscheiden haben, ersparen, die rechtlichen Grundlagen ihrer Falllösungen in Handbüchern nachzuschlagen, denn die Lösung des Falles würde sich aus der Benutzung des JUREX von selbst ergeben.

In spezialisierten Unternehmen (z. B. Banken, Medizinbetrieben, Bauunternehmen) oder Unternehmensabteilungen (z. B. Personalabteilungen) wird zumindest bei Führungspersonal die genaue Kenntnis des die Berufsausübung regelnden Rechts vorausgesetzt. Hier lohnt es sich, das einschlägige Recht in JUREX-Wissensbasen zu dokumentieren und diese den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Besonders eine JUREX-Dokumentation für die gesamte Branche wäre hier kostengünstig zu verwirklichen.

Die oben angesprochene Eignung von JUREX, in verschiedenen Sprachen benutzt zu werden, dürfte für Unternehmen, die international Recht anderer Staaten zugänglich machen wollen,interessant sein.

Wenn mehrere große Rechtsgebiete für JUREX dokumentiert sind, wird der Laptop zusammen mit JUREX zwangsläufig zum "Handy des Juristen". Der Jurist löst dann auf diesem "Handy" je nach Schwierigkeitsgrad den Fall in kürzester Zeit und lässt sich die Lösung auf dem Bildschirm oder gedruckt ausgeben. Es ist zweckmäßig, bei einer Dokumentation des Rechts etwa durch Verlage den Autor der Dokumentation mit anzugeben sowie die Auffassung des jeweiligen Oberen Bundesgerichts zugrunde zu legen. Entsprechend dessen Rechtsauffassung wird dann der Fall gelöst. In dem jeweiligen Dokument über einen Rechtssatz sind die Begründungen für dessen Auffassung und die in Lehrbüchern und Kommentaren auffindbaren Gegenauffassungen samt Fundstellen wiederzugeben. Diesen Hinweisen kann der Jurist in Bibliotheken und juristischen Datenbanken nachgehen, wenn die rechtliche Komplexität des Falles es erfordert. JUREX ist so das richtige Mittel zur Lösung einfacher Fälle und das richtige Mittel zum zügigen Einstieg in schwierige Problemfälle. Geht man von einer Speicherkapazität des Laptops von 500 Millionen oder einer Milliarde Zeichen aus, kann das ganze für den Juristen relevante Recht darauf gespeichert werden. Eine einfache Methodik der Fallösung mit JUREX dürfte sich kursusmäßig in wenigen Stunden erlernen lassen.

Die Nutzung des JUREX lässt sich mit Hilfe des Internets noch verbessern: Steht dem Juristen die Wissensbasis für ein Rechtsgebiet auf seinem Rechner nicht zur Verfügung, könnte für ihn die Wissensbasis aus dem Internet binnen netto etwa fünfzehn Sekunden verfügbar gemacht werden. Der Verfasser hat diese Möglichkeit bis vor Kurzem unter www.jurexpert.de gezeigt. Ein solches Internetangebot wäre geeignet, die bisher vorhandenen Internetangebote von Gesetzestexten und Rechtsprechungssammlungen sinnvoll zu ergänzen: Ein solches Internetangebot könnte anders als ein Buch binnen weniger Tage so aktualisiert werden, dass der neueste Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt ist.

Ein solches Internetangebot würde sich etwa für einen Verlag gegen Entgelt lohnen: Anders als ein Buch kann eine solche Dokumentation binnen Tagen aktuell gehalten werden, indem sie den neuesten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wenn die Juristenausbildung an den Hochschulen den Trend zu einer modernen Rechtswissenschaft nicht versclafen will, sollten auch Studenten mit der Existenz des JUREX vertraut gemacht werden und ab einem bestimmten Niveau juristischen Grundwissens beim Einstieg in JUREX unterstützt werden.

Das Recht und seine Zukunft

Den Weg zu einer modernen durch Mathematik gesteuerten Wissenschaft sind andere Wissensbereiche in jüngster Zeit den Juristen vorausgegangen.

- Mediziner benutzen heute modernste programmgesteuerte Geräte zur Analyse von Krankheiten.

- Die Arbeit der Übersetzer ist im Wesentlichen auf Computer verlagert

- die Architekten arbeiten mit Software zur Konstruktion von Bauten zusammen.

JUREX hat durch die Beschreibung und Ausführbarmachung des Rechtssatzes mit Hilfe der Mathematik einen vergleichbaren Weg auch für die Modernisierung der Jurisprudenz eröffnet.

Die juristischen Verlage und einige Juristen verschweigen seit etwa 2005 gezielt diesen Weg.

Dies dürfte im Wesentlichen auf dem Wunsch nach Maximierung des Gewinns beruhen: - bei den juristischen Verlagen, um ihre Absatzmöglichkeiten an juristischen Büchern, juristischen Datenbanken und Seminaren im bisherigen Umfang zu erhalten - bei den rechtsberatenden Berufen, um ihr in juristischen Büchern und im Auswendiglernen verstecktes "Arkanwissen" von der Allgemeinheit fernzuhalten und sich so unverzichtbar zu machen.

Dieses Kartell des gezielten Verschweigens leistet der folgenden Rechtsentwicklung in Deutschland Vorschub:

Es werden immer komplexere Gesetze erfunden, deren Nutzen kaum meßbar ist

Sie ergeben Beschäftigung für eine kontinuierlich wachsende Zahl von Juristen.

Diese sehen Anlass, sich immer stärker zu spezialisieren.

Das Anwachsen des Rechts und die Spezialisierung fördern eine wachsende Flut juristischer Bücher , Datenbanken und Seminare mit einer wachsenden Flut an Auslegungen, also Rechtsbehauptungen.

Diese wachsende Komplexität des Rechts macht das Recht für den Bürger immer undurchschaubarer und behindert die Wirtschaft erheblich.

Dagegen richtet sich JUREX, das dank des Einsatzes künstlicher Intelligenz größere Exaktheit des Rechts und schnellere Information von Bürger und Wirtschaft erreichen kann.

Es sollte dem Verfasser des JUREX Gelegenheit gegeben werden, das Programm hinsichtlich jeder seiner Funktionen vor Experten des Rechts und der Informatik ausführlich vorzuführen.

JUREX sollte im Erfolgsfalle Schritt für Schritt in begrenzten Pilotprojekten ausgetestet werden. Das ist bereits vor Jahren von einem wirklichen Fachmann der Rechtsinformation gefordert worden. Ein solches Pilotprojekt setzt sowohl einen Experten des Rechtsgebietes voraus, der vom JUREX-Verfasser in der Dokumentation geschult worden ist als auch eine an der Anwendung des Rechtsgebietes interessierte, mit ihm möglichst organisatorisch verbundene Klientel.

Wenn sich im Kleinen befriedigende Ergebnisse zeigen, sollte die umfassende Dokumentation eines größeren Rechtsgebietes, welches die Zusammenarbeit einer größeren Zahl dokumentierender Juristen erfordert, gewagt werden.Dann sollte auch die Berufung unserer Zeit zur Gesetzgebung, die JUREX nahelegt, auf bisher missraten formulierten Rechtsgebieten erprobt werden.

Um diese Ziele erreichen zu können, bedarf es nicht nur des Programmes, sondern auch des Wissensaustausches und der koordinierten Zusammenarbeit zwischen Justizministerien, den Gerichten und den juristischen Fakultäten. JUREX dürfte ein erster gelungener Ansatz zu einer neuartigen Technologie - hier der Rechtsverarbeitung mit Hilfe der künstlichen Intelligenz - sein. Daher sollte auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz erfahrenen Forschungseinrichtungen die Chance geboten werden, die spezielle KI-Technologie des JUREX weiter zu entwickeln. Dazu würde der Verfasser Quellcode und Programmierhandbuch zur Verfügung stellen. An solcher Koordination fehlt es zur Zeit.

Wer JUREX näher kennenlernen will, sollte wie folgt vorgehen:

Er sollte eine e-Mail an den Verfasser senden und ihn um die kostenlose Übersendung eines Sticks mit folgenden Informationen bitten:

- das Benutzerhandbuch für JUREX, das die Funktionen des Programmes vollständig beschreibt

- eine brutto 44 Millionen Zeichen umfassende mit JUREX verarbeitbare Arbeitsrechtsdokumentation samt JUREX-Programm, die das aktuell geltende Arbeitsrecht wiedergibt

eine etwas kleinere Dokumentation des BGB, die unvollständig und rechtlich nicht auf dem neuesten Stand ist, aber Anregungen für bessere Teildokumentationen bieten könnte

Wenn eine Gruppe von Juristen die Arbeit mit JUREX durch eine Vorführung kritisch und kostenlos kennenlernen will, ist der Verfasser gern zu einer solchen Vorführung bereit.

Der Verfasser stellt allen, die den Weg von der Jurisprudenz zu einer modernen Rechtswissenschaft mitgestalten wollen oder das JUREX-Programm auch nur benutzen wollen, das Programm und im Rahmen seiner Belastbarkeit seine Mitarbeit kostenlos zur Verfügung. Das Benutzerhandbuch ist für solche Interessenten in begrenztem Umfang auch gedruckt verfügbar. Auch für Kritik wäre der Verfasser dankbar.

Ministerialrat a. D. Uwe Hartleb, 82340 Feldafing, Franz-Eisele-Allee 2 Tel. 08158 / 99 79 727

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