- einer vollständigen und aktuellen Wissensbasis des
Arbeitsrechts von 16 Millionen Zeichen (das entspricht etwa 5000
Schreibmaschinenseiten)
- einer Wissensbasis des Bürgerlichen Rechts von 36 Millionen Zeichen, (die nicht vollständig
und nicht aktuell, aber als Baustein zur Erstellung eigener Wissensbasen des Benutzers geeignet ist)
- einem Benutzerhandbuch
- beispielhaften Falllösungen aus Arbeitsrecht, Erbrecht und Haftpflichtrecht
kostenlos vom unterzeichneten Verfasser beziehen.
Sie erhalten eine kostenlose Vorführung des JUREX durch den Verfasser, wenn Sie ernsthaft erwägen, das Programm in Ihrem Gericht, Ihrer Verwaltung oder Ihrem mit Rechtsfragen befassten Betrieb einzusetzen. Sie erhalten kostenlose Einführungsunterstützung, wenn Sie Pilotanwender werden.
2. Das JUREX-Programm fungiert als Gesprächspartner des Juristen :
Der Jurist wählt durch Betätigung der Maus in hierarchischen Verzeichnissen von Rechtsfolgen
die zu untersuchende Rechtsfolge aus und lässt die zugehörige rechtliche Regel auf dem Bildschirm erscheinen.
Der juristische Subsumtionsprozess vollzieht dann zum einen durch den Computer mit den Mitteln der künstlichen Intelligenz und parallel dazu durch den Juristen. Dabei hat der Jurist auf jeder Ebene der Subsumtion die Möglichkeit, das Zwischenergebnis des Programmeszu korrigieren und es zu zwingen, in den weiteren Schritten von seiner Rechtsauffassung aus weiter zu verfahren.
JUREX enthält ausser den Möglichkeiten zur Lösung von Fällen Programmteile zur Erstellung der zur Lösung der Fälle erforderlichen Wissensbasen. Der Aufwand zur Erstellung einer solchen Wissensbasis ist nicht höher als der zur Erstellung eines Lehrbuchs gleicher Qualität.
Der Rechner hat im Vergleich zum Juristen das weitaus bessere Gedächtnis: Heutige Laptops haben eine Speicherkapazität von bis zu 500 Milliarden Zeichen. Eine rechtliche Regel hat einen durchschnittlichen Speicherbedarf von etwa 1000 Zeichen. Bei Halbbelegung des Speichers kann derComputer also 250 Millionen Regeln speichern. Das entspricht einem Vielfachen dessen, was eine juristische Bibliothek bietet und dem Millionenfachen dessen,was der Jurist an exaktem Wissen über rechtliche Regeln im Kopf hat.
Die Lösung eines Falles erfordert die Anwendung einer Vielzahl rechtlicher Regeln. Für das Springen von einer Regel zu einer Unterregel, welche eine Voraussetzung der Oberregel spezifiziert, benötigt JUREX Bruchteile von Sekunden. Der Jurist, der erst in das Gesetzbuch sehen muss, benötigt Minuten. Muss er Kommentare wälzen oder juristische Datenbanken befragen, können es Stunden oder Tage sein.
Ist die Regel in der Wissensbasis des Expertensystems richtig dokumentiert, arbeitet der Computer fehlerfreier als der Jurist, weil er lediglich logische und mathematische Regeln vollzieht.
Der menschliche Jurist wird deshalb nicht überflüssig. Er allein interpretiert und versteht den Sachverhalt. Er kann erkennen, ob eine in der Wissensbasis für JUREX dokumentierte Regel falsch ist und kann ihr Ergebnis während des Suchprozesses korrigieren. Bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und dann, wenn in Rechtsprechung oder Lehre verschiedene Auffassungen vertreten werden, und folglich in der Wissensbasis dokumentiert sind, kommt es darauf an, welcher Auffassung der anwendende Jurist folgt. Er ist es, der den Computer veranlasst, unter Zugrundelegung dieser seiner Rechtsauffassung weiter zur Falllösung fortzuschreiten.
Im Übrigen sprechen auch folgende Argumente für die Heranziehung des Computers als Gesprächspartner:
a) Die heutige Juristerei hat sich noch nicht weit von dem Verfahren der Glossatoren und Postglossatoren des Mittelalters entfernt. Jene fügten dem Quelltext des Codex Justinianus oder der Digesten Glossen bei, die anknüpfend an einzelne Worte der Rechtsquellen bald nur sprachliche, bald auch inhaltliche Deutungen enthielten. Unsere heutigen Kommentare tun dasselbe, ohne die rechtliche Regel, die aus dem Gesetzestext bei dessen richtigem Verständnis folgt, exakt wiederzugeben.
Durch diese Ungenauigkeit der Wiedergabe entsteht für den Juristen hoher Zeitaufwand, die rechtliche Regel selbst zu konstruieren und das Risiko, dies in fehlerhafter Weise zu tun.
. b) Der juristische Kommentar stellt auch den Zusammenhang zwischen zu verschiedenen Paragraphen vorhandenen Regeln unzulänglich her. Goethes Spott 'Man hat die Teile wohl in der Hand, fehlt leider nur das geistige Band' trifft voll auf die herkömmliche Rechtshandhabung zu. Genau dieses geistige Band wird in JUREX aber dadurch hergestellt, dass dort die Rechtsfolge der Unterregel genau der Voraussetzung der übergeordneten Regel entspricht und so der Zusammenhang der verschiedenen Rechtsinstitute, denen zwei rechtliche Regeln angehören mögen, bei jedem Schritt der Falllösung offensichtlich wird.
c) Endlich versagt der juristische Kommentar dort, wo das Verhältnis von Sonderbestimmungen zu allgemeinen (Beispiel: Verhältnis der Bestimmungen des Seemannsgesetzes oder eines Manteltarifvertrags zum allgemeinen Arbeitsverhältnisrecht) präzise darzustellen ist. In JUREX lässt sich dagegen z. B. in der Wissensbasis zum Seemannsgesetz exakt bestimmen, welche Regeln der Wissensbasis zum Arbeitsverhältnisrecht auch auf den Seemann anwendbar sind.
d) Durch die juristischen Datenbanken sind die Nachteile der Kommentare kaum gemindert worden. Man findet dort Texte aus Rechtsprechung und
Literatur, die in einer nicht dem Informationsbedürfnis des Recherchierenden
entsprechenden Folge eine Vielzahl von rechtlichen Regeln behandeln.
Wenn ein Urteil z. B. auf der Anwendung von 50
rechtlichen Regeln beruht, von denen der Jurist möglicherweise 3 für seine
Entscheidung braucht, muss er drei Suchprozesse bewältigen
Im Gegensatz dazu gibt JUREX die rechtliche Regel leicht
auffindbar und vollständig wieder. Im Textteil des zur Regel erstellten
Dokuments ist begründet, warum die Regel so und nicht anders abgeleitet wurde
und warum den im Textteil ebenfalls dargestellten Gegenauffassungen nicht gefolgt wurde.
e) Einer gewissen Verbreitung erfreuen sich Falllösungsverfahren, bei denen der
Programmcode das geltende Recht abzubilden versucht (Rentenberechnungsprogramme, Steuerberechnungsprogramme).
Die Erstellung solcher Programme erfordert gegenüber dem Niederschreiben der rechtlichen Regel einen
vielfach höheren Aufwand. Das Programm ist für den anwendenden Juristen nicht kontrollierbar.
Der Jurist kann nur die Eingabe kontrollieren und das Ergebnis entgegennehmen. Anders als bei
JUREX sind alle dazwischen liegenden Vorgänge für den anwendenden Juristen eine Black Box.
Die Berechtigung solcher Programme auf Spezialgebieten soll hier nicht in Frage gestellt werden.
Vielfach werden gegenüber JUREX-Anwendungen aber ihre Nachteile überwiegen.
f) Die heutige Juristerei ist noch keine Wissenschaft in
dem in den Naturwissenschaften gebrauchten Sinne. Jener
Wissenschaftsbegriff erfordert, dass eine These durch
einen Versuch bewiesen oder widerlegt werden kann.
JUREX ermöglicht solche Versuche, soweit das Recht durch
rechtliche Regeln mit logischen oder algebraischen Verknüpfungen wiedergegeben
werden kann: Die Behauptung, dass ein bestimmter Lebenssachverhalt bei Anwendung
eines vordefinierten Bestandes an rechtlichen Regeln
zu einem bestimmten Ergebnis führt, lässt sich durch einen
JUREX-Dialog mit einer Wissensbasis über diese Regeln nachprüfen. JUREX
nähert dadurch die Befassung mit dem Recht stärker einer Wissenschaft im
naturwissenschaftlichen Sinne an.
Die Überlegenheit des Computers über den Menschen ergibt sich aus den gleichen Gründen wie beim
Schachspiel: Der Mensch denkt nicht komplex genug, um über sehr viele
Entscheidungsebenen hinweg die Folgen, die sich aus einem Gesetzentwurf ergeben, ohne technische
Hilfsmittel genau zu erkennen.
Ein mit der Konstruktion von Lokomotiven befasster
Ingenieur hat dies einmal wie folgt verdeutlicht:
Wenn er eine Lok entworfen habe, baue er sie als Modell
und unterwerfe dieses Modell zahlreichen Tests, bevor die Lok in Serie gebaut
werde. Nur so ließen sich gewaltige Schäden vermeiden. Nun sei aber ein Gesetz
nichts Anderes als eine Maschine, die
aus Lebenssachverhalten Rechtswirkungen erzeuge. Auch die anfangs notwendig
fehlerhafte Maschine Gesetz löse verheerende Rechtswirkungen aus. Die Fehler eines Gesetzentwurfs würden aber nicht in der Testphase eines Modells, sondern erst in jahrelanger Praxisanwendung
durch das Gericht und die Literaturkritik behoben. Das gelte es durch einen automationsgestützten Test des Gesetzesmodells, wie er durch JUREX möglich wird, zu ändern.
Der Nutzeffekt des JUREX für die Gesetzgebung ist damit
nicht vollständig beschrieben. Sollte nämlich das, was später
im Parlament als Gesetz verabschiedet wird, dem
Gesetzentwurf in etwa entsprechen, lässt sich die zur Erstellung des Gesetzentwurf
verfasste Wissensbasis als Interpretationshilfe bei der
Gesetzesanwendung und damit für eine Wissensbasis über das neue Gesetz
benutzen.
Zum JUREX-Programm gehören Routinen, die bei Geldleistungsgesetzen (Steuergesetzgebung,
Sozialgesetzgebung) eine Modellbildung stark erleichtern. Es darf bezweifelt
werden, dass diese im Zuge politischer Auseinandersetzungen in Umfang und Komplexität unnötig aufgeblähten Rechtsgebiete ohne automatisierte Modellbildungshilfen wie JUREX je wieder vereinfacht
werden können. Solche Modelle durch Programme statt durch Wissensbasen abbilden
zu wollen, ist wegen des damit verbundenen gewaltigen Programmieraufwands illusorisch.
- Möglichkeiten der sofortigen Nutzung durch einzelne
Anwender
b) Der auf ein Fachgebiet spezialisierte Jurist, der
bisher versucht, sich mit Hilfe eines Zettelkastens auf dem Laufenden zu
halten, kann diesen 'faulen Knecht' ohne Mehraufwand in Form
einerJUREX-Wissensbasis führen. Für ihn wird jede
neu auftauchende Rechtsfrage mit Hilfe des JUREX als seines juristischen Gesprächspartners
austestbar Dies gewährleistet nach den Erfahrungen des
Verfassers eine erhebliche Überlegenheit über konkurrierende
Spezialisten.
c) Eine Haftpflichtversicherung kann - wie Gespräche des Verfassers mit einem bedeutenden
Versicherungsunternehmen ergaben - die in der
BGB-Dokumentation enthaltene Wissensbasen Haftpflichtrecht und
Versicherungsrecht so verbessern, dass ihre Mitarbeiter danach Schadensabwicklungsfälle
schneller bearbeiten können. JUREX enthält Programmroutinen, durch welche die maschinell
mitprotokollierten Falllösungen der Mitarbeiter vom Gutachtenstil in den
Urteilsstil maschinell umgesetzt und dauerhaft und für die Revision kontrollierbar gespeichert
werden können.
d) Bei einem Sachbearbeiterwechsel in einem Referat kann der neue juristische Mitarbeiter etwa ein halbes Jahr benötigen,
bis er vollwertige Leistungen erbringen kann. Wurde für das Referat
eine JUREX-Wissensbasis entwickelt (z. B.Grundbuchrecht oder Erbscheinrecht für Rechtspfleger),
dürfte die Einarbeitungszeit infolge der Kontrollmöglichkeiten, die der Neuling durch JUREX-Wissensbasis hat, sehr viel geringer werden. Dieser Rationalisierungseffekt
entspricht der ursprüglichen Zielsetzung juristischer Expertensysteme. Da es in der Justiz viele gleichartige Referate gibt, erscheint es als lohnend, dass die Länder entsprechende Wissensbasen erstellen und allen gleichartigen Referaten zur Verfügung zu stellen
Der Abruf von Wissensbasen aus dem Internet ist
im Sekunden- bis Minutenbereich möglich. Die Wissensbasen lassen sich - im Gegensatz
zu Kommentaren, stets aktuell halten.
Die zahlreichen Rechtsfehler, die durch Verwendung nicht aktueller Literatur entstehen, lassen
sich durch die ständige Aktualisierung der Wissensbasen auf der Internet-Plattform eindämmen. JUREX-Wissensbasen können auch dort in wirtschaftlicher Weise verfügbar gemacht werden, wo wegen der
geringen Zahl potentieller Benutzer (z. B. im Bergrecht) Kommentare für den
Verlag kaum lohnen und deshalb auch nicht erscheinen.
Bei einer UNICODE verwendenden Programmversion könnte
JUREX weltweit verwandt werden und so die Kenntnis der Rechtsordnungen anderer
Staaten wesentlich erleichtern. Da JUREX
durch Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtshandhabung für den anwendenden
Staat zu einer wesentlichen Verminderung der social
costs der Rechtspfleges führen würde, stellt es ein
wesentliches Instrument dar, um im wirtschaftlichen Wettbewerb der Staaten
international Wettbewerbsvorteile zu erlangen. JUREX ist - wie jedes neu
erfundene technische Mittel - noch in vielen Beziehungen entwicklungsfähig. Es läge deshalb nahe, es nicht nur vom Verfasser, sondern von einer Mehrheit von Fachleuten verbessern zu lassen mit
dem Ziel, es zum Exportartikel zu machen. Ganz sicher sind hier zukunftsträchtigere Neuerungen als bei ‚alter’ Technologie wie z. B. dem Auto, möglich, und dies mit weit geringerem Aufwand.
Beispiele: Einsatz des Unicode im JUREX, Verbindung von JUREX mit juristischen Datenbanken.
Den Verlegern könnte zwar eine JUREX-Version genehm sein, bei der die Wissensbasis ausschließlich beim Verleger verbleibt und der Computer des Benutzers für jeden Suchschritt mit dem
Rechner des Verlegers kommunizieren muss. Denn dann kann der Verleger
für jeden dieser Zugriffe Entgelt erheben. Eine solche Lösung
ist dem Verfasser deshalb von Unternehmensberatern vorgeschlagen worden.
Es ist jedoch offensichtlich, dass dies nicht im Interesse einer sinnvollen
Rechtsentwicklung liegt. Dem Fortschritt des Rechtswesens ist allein gedient, wenn
jeder Jurist auch verändernden Zugriff auf ihm überlassene juristische Wissensbasen hat und sie selbst
für eigene Zwecke modifizieren kann. Nur so kann er seine
Urteile, seine Lehrmeinungen und seine Gesetzentwürfe in
verantwortbarer Weise austesten.
Diesen Kampf der Verleger gegen das JUREX mag man mit dem Aufstand der Droschkenkutscher gegen das erste Automobil vergleichen. Auch er führt mit dem Motiv der Selbstbereicherung zu volkswirtschaftlichen Schäden. Der heutige Widerstand hat aber noch weniger Berechtigung als die damalige Auseinandersetzung: Die Arbeit des Juristen mit JUREX legt eine präzisere Rechtsdarstellung nahe, als sie heute von Lehrbüchern und Kommentaren geboten wird. Die Arbeit des Verlegers spielt für
die höhere Präzision aber eine wesentliche Rolle. Ausserdem könnten die Verleger im internationalen Vertrieb des JUREX-Programmes und begleitender Wissensbasen eine Führungsrolle übernehmen.
Bitte helfen Sie, den Übergang des Rechtswesens in eine
bessere Zukunft, den JUREX ermöglicht, durchzusetzen.
Uwe Hartleb
- Er muss im Urteil finden, wo etwas über die von ihm
gesuchte Regel ausgesagt ist und dazu zumindest erhebliche Teile des Urteils lesen.
- Da im Urteil eine Regel nur hinsichtlich der
Voraussetzungen wiedergegeben ist, die für das Urteil
relevant waren, muss er die rechtliche Regel wiederum selbst konstruieren.
Dieser Gesamtaufwand ist so hoch,
dass juristische Praktiker häufig nicht die Zeit zur
Benutzung der Datenbank aufbringen. Ausserdem birgt diese Arbeit unter Zeitdruck das hohes Risiko, Regeln falsch abzuleiten. JUREX und die Gesetzgebung
JUREX ist ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Gesetzgebung.
Ein Gesetzentwurf lässt sich ebenso wie
ein bereits in Kraft befindliches Gesetz in eine Wissensbasis von rechtlichen
Regeln umsetzen. Wenn man Fälle aus dem vom Gesetz zu regelnden Lebensbereich
bildet und sich von JUREX mit Hilfe der entstandenen Wissensbasis lösen lässt,
zeigen sich Ergebnisse, die der Gesetzgebungsjurist
entweder billigen oder nicht billigen kann. Zeigen sich nicht vertretbare Ergebnisse,
wird er die Wissensbasis solange ändern müssen, bis die fehlerhaften oder
unklaren Ergebnisse nicht mehr auftreten. Anschließend wird er die Wissensbasis in
einen Gesetzentwurf 'zurückübersetzen'. Er darf erwarten, einen annähernd vertretbaren
Entwurf erstellt u haben. Möglichkeiten der JUREX-Nutzung ausserhalb der Gesetzgebung
Hinsichtlich der konkreten Nutzungsmöglichkeiten des JUREX bei der Falllösung sind
verschiedene Entwicklungsphasen zu unterscheiden:
- erweiterte Möglichkeiten durch Wissensbasisvertrieb über das
Internet
- Möglichkeiten, die sich erst bei Weiterentwicklung des JUREX-Programmes ergeben Sofortige Nutzungsmöglichkeiten
a) Die Wissensbasis Arbeitsrecht, die Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt wird,
umfasst alle Bereiche des Arbeitsrechts (u. a.
Arbeitsverhältnisrecht, Arbeitsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht,
Unternehmensmitbestimmung, Tarifrecht, Arbeitskampfrecht). Sie
ist umfangreicher und durch die Suchmöglichkeiten des Programms zugleich weit
übersichtlicher als die bisher auf dem Markt erschienenen Lehrbücher des
Arbeitsrechts. Sie könnte sofort von Gewerkschaften, Betriebsräten,
Arbeitgeberverbänden und einzelnen Arbeitgebern eingesetzt werden. Sie kann
für diese Zwecke vom Anwender natürlich auch verändert werden. Nutzungsmöglichkeiten bei Wissensbasisvertrieb über das Internet
Längerfristig ist es sinnvoll, dass sich Juristen zusammenschließen, um gemeinsam für wichtige
Rechtsgebiete JUREX-Wissensbasen in hoher Qualität zu erstellen und eine Internet-Plattform zu betreiben, von der aus andere Juristen diese
Wissensbasen gegen Entgelt abrufen können.
Die Beteiligung eines Verlags zu diesem Zweck wäre sinnvoll. Möglichkeiten bei Weiterentwicklung des JUREX-Programms
Weil JUREX allein mit Hilfe der logisch-algebraischen Verknüpfung juristischer Regeln zu den
richtigen Entscheidungen findet, kann es schon heute in allen Rechtsordnungen
eingesetzt werden, deren Sprachen im ASCII-Code dargestellt werden.
Insbesondere bei Dokumentation des angelsächsischen Rechts mit JUREX
versprechen sich Kenner dieser Rechtsordnungen erhebliche Rationalisierungseffekte.Widerstände
Der schnellen Verbreitung des JUREX stehen die
vermeintlichen Interessen der deutschen juristischen Verlage entgegen. Die Verleger
haben Angst, dass ihr Profit aus dem Absatz von Kommentaren, Datenbanken und Steuerberechnungsprogrammen leiden würde. Sie möchten auch sicherstellen, dass diejenigen Juristen, die sich durch hohe Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete Vorteile verschafft haben, ihre Pfründe nicht verlieren.
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82377 Penzberg
Am Schwadergraben 21
Tel. 08856/8000982
e-Mail: uwe.hartleb@t-online.de